![VRB: Medizinische Maskenpflicht im ÖPNV](https://nahverkehr38.de/wp-content/uploads/2021/12/picture-cover-corona-im-oepnv.png)
Die Landesregierung Niedersachsen hat die Corona-Schutzverordnung zum 01.10.2022 angepasst.
Eine FFP2-Maske ist nicht mehr verpflichtend. Für Fahrgäste im ÖPNV gilt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung. Kinder bis zum 6. Lebensjahr benötigen keine Maske.
Diese Regel gilt in allen Nah- und Regionalzügen, in den Trams und den Bussen im gesamten Gebiet des Verkehrsverbundes Region Braunschweig.
An den Haltestellen besteht keine Maskenpflicht.
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