VRB: Medizinische Maskenpflicht im ÖPNV

Die Landesregierung Niedersachsen hat die Corona-Schutzverordnung zum 01.10.2022 angepasst.

Eine FFP2-Maske ist nicht mehr verpflichtend. Für Fahrgäste im ÖPNV gilt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung.  Kinder bis zum 6. Lebensjahr benötigen keine Maske.

Diese Regel gilt in allen Nah- und Regionalzügen, in den Trams und den Bussen im gesamten Gebiet des Verkehrsverbundes Region Braunschweig.
An den Haltestellen besteht keine Maskenpflicht.

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