Mit Inkrafttreten der Niedersächsischen Corona-Verordnung zum 3. April 2022 fallen die meisten Beschränkungen weg. Das Tragen einer FFP2-Maske (KN95/N95) ist im ÖPNV jedoch weiterhin Pflicht.
Bei Kindern von 6 Jahren bis zum vollendeten 14. Lebensjahr genügt eine Alltagsmaske (Stoffmaske). Personen, die ein ärztliches Attest oder vergleichbare amtliche Bescheinigung vorweisen können sowie Kinder unter 6 Jahren sind von der Maskenpflicht ausgenommen.
Die Maskenpflicht gilt nicht mehr an den Haltestellen und Bahnhöfen.
Wir bitten unsere Fahrgäste um Beachtung und Einhaltung dieser gesetzlichen Regelung!
Quelle: VRB
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