FFP2-Pflicht ab Warnstufe 2

Mit dem Inkrafttreten der neuen niedersächsischen Corona-Verordnung, ab Sonntag, den 12. Dezember 2021, müssen Fahrgäste in Landkreisen und kreisfreien Städten, welche sich in der Warnstufe 2 oder 3 befinden, in Bussen und Bahnen, sowie an den Haltestellen, eine Maske des Typs FFP2 oder KN95 tragen. Medizinische Einmalmasken, auch OP-Masken genannt, dürfen nur in Landkreisen und kreisfreien Städten getragen werden, die sich in der Warnstufe 1 befinden. Die Pflicht zum Tragen einer FFP2- oder KN95-Maske gilt für Personen ab dem vollendeten 14. Lebensjahr, demgemäß ab 15 Jahre. Kinder unter sechs Jahren und Menschen mit einem Attest bleiben von der Maskenpflicht befreit.

Wir weisen darauf hin, dass derzeit alle Landkreise des Verkehrsgebietes von dieser Regelung betroffen sind.

Die verschärfte Maskenpflicht ersetzt nicht die derzeit geltende 3G-Regelung im ÖPNV.

Die aktuell gültige Warnstufe ist auf www.niedersachsen.de/coronavirus einzusehen.

Fahrgäste werden gebeten, sich vor Fahrtantritt über die aktuell greifende Warnstufe und die Regelungen zu informieren.

Die häufigsten Fragen zu den neuen Corona-Bestimmungen finden Sie  HIER.

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