VRB: Im ÖPNV gilt weiterhin die Maskenpflicht

Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

Die Landesregierung Niedersachsen hat die Geltungsdauer der Corona-Schutzmaßnahmen bis zum 22. Juni 2022 verlängert.

Für Fahrgäste im ÖPNV gilt damit weiterhin die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung.
Kinder bis zum 6, Lebensjahr brauchen keine Maske. Personen zwischen dem vollendeten 6. Lebensjahr und dem vollendeten 14. Lebensjahr müssen eine einfache medizinische Maske tragen (bisher Stoffmaske), Personen ab dem vollendeten 14. Lebensjahr sind zum Tragen einer medizinischen Maske mit mindestens FFP2-, KN 95- oder gleichwertigen Schutzstandards verpflichtet.

Diese Regel gilt in allen Nah- und Regionalzügen, in den Trams und den Bussen im gesamten Gebiet des Verkehrsverbundes Region Braunschweig. An den Haltestellen besteht keine Maskenpflicht.

Quelle: Verkehrsverbund Region Braunschweig

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