Sehr geehrte Fahrgäste,
Mit der Neufassung des Infektionsschutzgesetzes entfällt ab Sonntag, 20. März, die bundesweite 3G-Regel im ÖPNV.
Ab dem 20. März benötigt Ihr also keinen Nachweis über Impfung, Testung oder Genesung, um in Busse und Bahnen mitzufahren.
Es besteht weiterhin die Pflicht, in den Fahrzeugen sowie an Haltestellen FFP2-Masken zu tragen.
Das ist in der neuen Corona-Verordnung des Landes geregelt, die am Samstag, 19. März, in Kraft getreten ist.
Das ist in der neuen Corona-Verordnung des Landes geregelt, die am Samstag, 19. März, in Kraft getreten ist.
Weitere Informationen findet Sie auf folgender Website: https://sohub.io/e3k7
Quelle: BSVG
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