3G-Regel im ÖPNV seit November 2021

Seit dem 24. November 2021 gilt für alle Fahrgäste in Bussen, Straßenbahnen und den Nahverkehrszügen im Verbundgebiet des Verkehrsverbundes Region Braunschweig (VRB) die 3G-Regelung. Alle Fahrgäste, mit Ausnahme von Schüler:innen sowie Kinder unter 6 Jahren, dürfen nur dann die öffentlichen Verkehrsmittel nutzen wenn sie die 3G-Regel (geimpft, genesen, getestet) erfüllen. Jeder Fahrgast wird gebeten, einen entsprechenden Nachweis mit sich zu führen. Dieser Nachweis kann sowohl digital als auch in Papierform mitgeführt werden.

Alle Verkehrsunternehmen im VRB werden regelmäßig schwerpunktmäßige und stichprobenhafte Kontrollen der Einhaltung der 3G-Regel durchführen. Dies geschieht in enger Abstimmung mit den lokalen Behörden, Ordnungsämtern und der Polizei. Die Fahrgäste sind verpflichtet, ihre Nachweise auf Verlangen dem Fahr- und Kontrollpersonal vorzuzeigen. Fahrgäste, die über keinen gültigen Nachweis verfügen, dürfen die Fahrt nicht fortsetzen.

Zusätzlich wird auch weiterhin auf das Tragen einer zulässigen Mund- und Nasenbedeckung in den Haltestellen hingewiesen.

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1. Januar 2022

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